| Aus der EU | Aus dem Drittland | |
| Bier | 110 Liter | 16 Liter |
| Wein | 90 l / davon max. 60 l Schaumwein | 4 Liter (nicht schäumende Weine) |
| Spirituosen | 10 Liter 2) | 1 Liter 2) 3) |
| Zigaretten | 800/300 Stück 1) | 200 Stück 3) oder |
| Zigarillos | 400 Stück | 100 Stück 3) oder |
| Zigarren | 200 Stück | 50 Stück 3) oder |
| Rauchtabak | 1 kg | 250 g 3) |
1) Für Zigaretten, die im Reisegepäck aus Ungarn, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Bulgarien nach Österreich mitgenommen werden, gilt eine Richtmenge von nur 300 Stück.
2) Beträgt der Alkoholgehalt höchstens 22 %vol., beträgt die Freigrenze 20 l (aus der EU), 2 l (aus dem Drittland)
3) ab einem Alter von 17 Jahren
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von € 10.000,00 oder mehr mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Das Nichterfüllen dieser Meldeverpflichtung ist strafbar. Tipp: Dies ist nur eine unvollständige Übersicht über die wesentlichsten Regelungen. In der BMF-App sind im Menüpunkt „Freigrenzen und Freimengen“ detaillierte Informationen je Land, aus dem man einreist zu finden.Stand: 28. Mai 2018