Wie gründe ich eine GmbH?

01.09.2010

Mehr als 60 % der Gesellschaften in Österreich sind GmbHs.
 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Österreich. Kürzlich wurde diese Rechtsform auch dem Berufsstand der Ärzte zugänglich gemacht. Für die Entscheidung, ob es für ein bestimmtes Vorhaben die optimale Rechtsform ist, sind Aspekte aus den Bereichen des Steuerrechts, Sozialversicherungsrechts, Haftungsrechts und des Gewerberechts zu berücksichtigen. Ist die Entscheidung für die Gründung einer GmbH gefallen, so gibt es einen bestimmten Gründungsfahrplan einzuhalten.

1. Erstellung des Gesellschaftsvertrages

Der Gesellschaftsvertrag regelt zumindest

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Höhe des Stammkapitals (mindestens € 35.000,00, wobei zumindest die Hälfte in bar einzuzahlen ist)
  • Stammeinlagen der Gesellschafter.

Weiters wird meist auch Folgendes geregelt: Geschäftsführung und Vertretung, Beschlussfassung der Gesellschafter, Gewinnverwendung, Generalversammlung, Aufgriffsrechte für Geschäftsanteile (bei Ausscheiden eines Gesellschafters) uvm. Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages ist notariatsaktpflichtig.

2. Bestellung des Geschäftsführers

In einem Gesellschafterbeschluss ist der erste Geschäftsführer des Unternehmens zu bestimmen. Dies kann allerdings auch schon im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.

3. Einzahlung des Stammkapitals

Der Geschäftsführer muss bei einer inländischen Bank ein Gesellschaftskonto eröffnen. Die Gesellschafter haben die bar zu leistenden Einlagen einzubezahlen.

4. Einzahlung der Kapitalverkehrssteuer

1% der einbezahlten Stammeinlage ist als Kapitalverkehrssteuer zu entrichten.

5. Anmeldung beim Firmenbuch

Die Anmeldung beim Firmenbuch hat durch sämtliche Geschäftsführer zu erfolgen (beglaubigte Unterschriften).

Folgende Dokumente sind erforderlich:
Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Geschäftsführerverzeichnis, Bestellungsbeschluss und Musterzeichnung der Geschäftsführer, Bankbestätigung über die eingezahlten Einlagen und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Für die Eintragung im Firmenbuch fallen Gebühren an, die jedoch entfallen können, wenn das Neugründungsförderungsgesetz anwendbar ist.

Weitere Anmeldungen

Unterliegt die Tätigkeit der GmbH der Gewerbeordnung, so sind eine auf die Gesellschaft lautende Gewerbeberechtigung und die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers erforderlich.

Die GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt und muss daher beim Finanzamt angemeldet werden. Bei Beschäftigung von Dienstnehmern sind Anmeldungen bei Gebietskrankenkasse und Gemeinde vorzunehmen. Eventuell ist eine Registrierung beim Datenverarbeitungsregister erforderlich. Die angeführten Punkte sollen Ihnen nur einen groben Überblick geben. Eine individuelle Beratung zu diesem Thema ist unerlässlich. Viele Schritte können wir für Sie erledigen.

Stand: 10 August 2010

Steuerberatungskanzlei
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