Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung.
Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.
Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:
Alter | Beihilfe pro Monat |
ab Geburt | € 120,60 |
ab 3 Jahren | € 129,00 |
ab 10 Jahren | € 149,70 |
ab 19 Jahren | € 174,70 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese
Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe
- für zwei Kinder gewährt wird: € 7,50
- für drei Kinder gewährt wird: € 18,40
- für vier Kinder gewährt wird: € 28,00
- für fünf Kinder gewährt wird: € 33,90
- für sechs Kinder gewährt wird: € 37,80
- für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 55,00.
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.
Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.