Rechnungsmerkmale
Wird die Rechnung nicht in Euro ausgestellt, ist der Steuerbetrag nach Anwendung einer gültigen Umrechnungsmethode zusätzlich in Euro anzugeben. Steht der Betrag in Euro im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht fest, hat der Unternehmer anzugeben, welche Umrechnungsmethode er anwenden wird.
Vorsteuerabzug bei IST-Besteuerung
Versteuert ein Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung), soll ihm künftig auch der Vorsteuerabzug erst im Zeitpunkt der Bezahlung zustehen. Dies gilt nicht für Unternehmen, welche Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- oder Heizwerke betreiben sowie andere Versorgungsbetriebe und Unternehmer mit Umsätzen über 2 Mio. €.
Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln
Zu einer Änderung des Orts der Leistung soll es bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer kommen. Zukünftig soll der Empfängerort der Leistungsort sein. Das gilt nicht für Sportboote.
Rechnungsausstellung
Bisher galt beim Reverse-Charge, dass der im Inland ansässige leistende Unternehmer die Rechnung nach den Vorschriften des Mitgliedstaates auszustellen hat, in dem die Lieferung ausgeführt wird. Zukünftig sollen die österreichischen Vorschriften für das Ausstellen der Rechnung gelten. Das gilt allerdings nicht, wenn mit einer Gutschrift bezahlt wird.
Bemessungsgrundlage für Lieferungen oder sonstige Leistungen
Als Bemessungsgrundlage bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen soll zukünftig ein Normalwert (anstelle des Entgelts) dienen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung einen außerbetrieblichen (z.B. familiären) Zweck erfüllt. Der Normalwert wird nur unter bestimmten Voraussetzungen maßgeblich sein.
Stand: 03. August 2012