Umsatzsteuervoranmeldung: Neue Kennzahlen ab Jänner 2008
Ab 1. 1. 2008 finden sich im Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) zwei neue Felder. Darin müssen ab sofort die Vorsteuern bei Kraftfahrzeugen und Gebäuden extra angegeben werden.
Abziehbare Vorsteuern in Zusammenhang mit Kfz und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (Kfz) bzw 028 (Gebäude) einzutragen.
Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit Kfz
Unter der neuen Kennzahl 027 sind Vorsteuern betreffend Kfz, die in dem Gesamtbetrag der Vorsteuer enthalten sind, aufzuschlüsseln. Darunter fallen:
- Anschaffungs- bzw Herstellungskosten von Kfz (laut Einheitskontenrahmen unter 063 für PKW und 064 für LKW)
- sowie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen von Kfz (laut Einheitskontenrahmen unter 732-733 für Kfz-Aufwand und 744-747 für Leasingaufwand).
Neben Investitionen in den Fuhrpark ist unter dieser Kennzahl 027 also auch der Betriebsaufwand, wie Treibstoff, Versicherungen, Reparaturen oder Maut, einzutragen.
Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit Gebäuden
In der Kennzahl 028 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw Herstellungskosten von Gebäuden (Geschäfts- und Wohngebäude laut Einheitskontenrahmen 030-037) einschließlich diesbezüglich geleisteter Anzahlungen (laut Einheitskontenrahmen 070) und in Bau befindlicher Gebäude (laut Einheitskontenrahmen 071) anzuführen.
Vorsteuern aus reinen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen müssen nicht angegeben werden.
Näheres ist dem österreichischen Einheitskontenrahmen (EKR) zu entnehmen, der samt Erläuterungen auf der Homepage des BMF zur Verfügung steht:
https://www.bmf.gv.at/Steuern/FAQHufiggestellteFragen/FragenzurSteuererklrung/_start.htm
Quellen
Information des BMF vom 18.12.2007, BMF-010219/0530-VI/4/2007