UID-Nummer

04.10.2012

Als Unternehmer brauchen Sie eine UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), sobald Sie innerhalb der EU Waren einkaufen, verkaufen oder sonstige Leistungen ausführen. Sie ermöglicht eine eindeutige Kennzeichnung aller Unternehmen in der EU.

Die UID-Nummer muss beim zuständigen Finanzamt im jeweiligen Mitgliedstaat beantragt werden.

Seit 1.8.2012: UID-Büro geschlossen

Gibt ein Geschäftspartner eine UID-Nummer an, so muss sie gültig sein. Möglich war die Überprüfung der UID-Nummer bisher über das UID-Büro in Suben, online über FinanzOnline oder über die Homepage der EU (http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do).

Mit 1.8.2012 wurde das UID-Büro in Suben geschlossen. Über FinanzOnline kann die UID-Nummer am einfachsten geprüft werden.

Sollte eine elektronische Überprüfung nicht möglich sein, so kann per Telefon oder auch schriftlich beim Finanzamt des Antragstellers angefragt werden.

Die Bestätigung, dass die UID-Nummer gültig ist, sollten Sie ausdrucken und wie andere Belege aufbewahren.

Stand: 06. September 2012

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