Die UID-Nummern Ihrer Kunden, die Sie z.B. brauchen,
- wenn der Betrag einer Ausgangsrechnung € 10.000,00 überschreitet oder
- für Dienstleistungen, die im EU-Ausland steuerbar sind und zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger führen sowie
- bei innergemeinschaftlichen Lieferungen,
müssen überprüft werden.
Diese Überprüfung hat ab 1.7.2011 zwingend mittels FinanzOnline elektronisch zu erfolgen, soweit dies dem Unternehmer nicht unzumutbar ist (z.B. fehlender Internetzugang).
Der entsprechende Ausdruck der Überprüfung ist mit den Buchhaltungsunterlagen aufzubewahren.
Stand: 13. Oktober 2010