Senkung des Basiszinssatzes mit 12.11.2008
Die Europäische Zentralbank hat den Fixzinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte ab dem 12.11.2008 mit 3,25% festgelegt. Der Basiszinssatz wird daher ab dem 12.11.2008 von 3,13% auf 2,63% gesenkt.
Mit Wirkung vom 12.11.2008 ergeben sich daher folgende Zinssätze:
Zinssatz für Anspruchszinsen: | 4,63% |
Stundungszinsen für Abgabenschuldigkeiten: | 7,13% |
Aussetzungszinsen: | 4,63% |
Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe: | 6,63% |
Zinsen für Forderungen aus Dienstverhältnissen: | 10,63% |
Der Referenzzinssatz beträgt ab dem 12.11.2008 4%.
Da die Änderung des Basiszinssatzes erst nach dem 30.6.2008 eingetreten ist, bleibt der Verzugszinssatz für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften bis 31.12.2008 weiterhin unverändert bei 11,19%.
Quellen
Zusammengestellt von der ARD-Redaktion, siehe auch ARD 5365/5/2002
Presseaussendung der Oesterreichischen Nationalbank vom 6.11.2008