Unternehmer, die einen PKW für unternehmerische Zwecke in einem anderen EU-Staat leasen, können sich dort die Vorsteuer rückerstatten lassen. Der österreichische Fiskus machte diesen Vorteil vorerst zunichte, indem er die Leasingraten einer Eigenverbrauchsbesteuerung unterwarf, das heißt, der Unternehmer musste für die Leasingraten 20 % Umsatzsteuer abführen. Diese Vorgangsweise wurde von namhaften Experten in der Literatur immer schon als gemeinschaftsrechtswidrig erachtet.
Nun ist der Verwaltungsgerichtshof in einem Erkenntnis für das Jahr 2003 dieser Meinung gefolgt. Die Finanzverwaltung kämpft weiter – es wird also weiterer Erkenntnisse bedürfen, damit sich diese Meinung auch für Rechtsmeinungen ab 2004 durchsetzt.
Wie berichtet ist ab 1.1.2010 die langfristige Vermietung von PKWs an Unternehmer am Empfängerort steuerbar. Für österreichische Unternehmer bedeutet dies, dass die im Ausland geleasten PKWs in Österreich umsatzsteuerpflichtig werden. Hier kommt die Reverse-Charge-Regelung zur Anwendung. Das heißt, das ausländische Leasingunternehmen fakturiert ohne Umsatzsteuer, der österreichische Unternehmer als Leasingnehmer muss 20 % Umsatzsteuer abführen und kann sich diese im Normalfall nicht als Vorsteuer abziehen.
Stand: 11. November 2009