NoVA – Verfahren der EU gegen Österreich
Die Europäische Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Österreich, Malta und Finnland wegen Einbeziehung der Kfz-Zulassungssteuer in die MWSt-Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von Straßenfahrzeugen ein.
Die Europäische Kommission hat Österreich, Malta und Finnland aufgefordert, ihre Rechtsvorschriften im Bereich der Mehrwertsteuer zu ändern. Die Kommission ist nämlich der Ansicht, dass die KfZ-Zulassungssteuer nicht in die MWSt-Bemessungsgrundlage einfließen dürfe. Werden die Rechtsvorschriften nicht binnen zwei Monaten geändert, könnte auf Österreich ein Verfahren vor dem EuGH zukommen.
Quellen
Europäische Kommission 31. 1. 2008, IP/08/135
UStG: § 4