Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder vierteljährlich oder monatlich gemacht werden. Sie muss immer am 15. Tag des auf den Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats abgegeben werden.
Vierteljährlich
Vorjahres-Umsatz bis € 30.000,00
Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von € 30.000,00 müssen die UVA zwar erstellen, aber nicht abgeben. Die Verpflichtung zur Erstellung trifft sie vierteljährlich.
Vorjahres-Umsatz bis € 100.000,00
Diese Unternehmer müssen die UVA vierteljährlich erstellen und einreichen.
Monatlich
Vorjahres-Umsatz über € 100.000,00
Über einem Vorjahres-Umsatz von € 100.000,00 muss die UVA monatlich erstellt und auch abgegeben werden.
Neues Formular ab 2012
Bereits bisher musste die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch eingereicht werden. Hat der Unternehmer die technischen Voraussetzungen dafür nicht (z.B. keinen Internetzugang), darf die UVA händisch ausgefüllt werden.
In diesem Fall muss ab 2012 das Formular beim Finanzamt bestellt werden.
Regeln für die Eintragungen
Alle Eintragungen müssen
- genau in den dafür vorgesehenen Feldern erfolgen. Am Formular sind Kästchen vorgezeichnet, wobei in jedes ein Buchstabe
- in Blockschrift und
- ausschließlich in den Farben Schwarz oder Blau geschrieben werden muss.
Neues Ankreuzkästchen
Zuallererst muss nun angekreuzt werden, ob
- die Umsatzsteuervoranmeldung 2012 oder
- eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung
ausgefüllt werden soll.
Optische Neugestaltung
Das Formular wurde auch optisch neu gestaltet. Es ist nun Querformat statt wie bisher Hochformat.
Stand: 07. Dezember 2011