Neuer Tarif für Rechtsanwälte
Ein neuer Normalkostentarif tritt für jene Leistungen eines Rechtsanwalts in Kraft, die nach dem 30. 9. 2008 bewirkt werden. Auf Leistungen, die bereits vorher erbracht worden sind, ist der seit 1. 1. 2008 geltende Tarif anzuwenden.
Quellen
BGBl II2008/308, ausgegeben am 3.9.2008
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Normalkostentarif