Markenrecht: Übertragung auf GmbH ohne Registrierung möglich?
Werden einer GmbH mittels Sacheinlagenvertrag Markenrechte übertragen, gehen diese direkt auf die GmbH über. Die Übertragung dieser Rechte ist nämlich unabhängig davon, ob die GmbH als Inhaberin der Marke registriert wird oder nicht!
Die Eintragung eines Rechtsüberganges in das Markenregister wirkt nur deklaratorisch. Bei Eigentumswechsel am gesamten Unternehmen geht das Markenrecht auf den neuen Eigentümer über, ohne dass es besonderer Handlungen des Rechtsnachfolgers bedarf.
Erlöschen des Markenrechts
Das Markenrecht erlischt jedoch bei Schließung des Unternehmens der GmbH nach Konkurseröffnung und nachfolgender Zerschlagungsentwertung. Ein der Masse zugehörendes Markenrecht, das eine Nachtragsverteilung rechtfertigen könnte, besteht somit nicht (mehr). Das Bestehen einer Marke setzt nämlich voraus, dass überhaupt ein Unternehmen existiert.
Quellen
OGH 11. 10. 2007, 8 Ob 61/07i
KO: § 138 Abs 2