Liefern Sie als österreichisches Unternehmen Gegenstände an private Abnehmer in einem anderen EU-Land, so ist die Lieferung grundsätzlich dort der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wo die Beförderung oder Versendung beginnt.
Beispiel: Ein Deutscher (Privatperson) bestellt einen Computer bei einem österreichischen Händler. Der Computer wird von Österreich aus zum deutschen Kunden versendet. Der österreichische Unternehmer stellt die Rechnung mit € 1.000,00 netto plus 20 % Umsatzsteuer, somit € 1.200,00 brutto, aus.
Diese Regelung gilt aber nur so lange, bis Sie im jeweiligen Bestimmungsland die so genannte Lieferschwelle überschreiten. Dann verlagert sich der Ort in das Bestimmungsland und die Umsatzsteuer ist dort abzuführen (Versandhandelsregelung).
Beispiel: Überschreitet der österreichische Händler die für Deutschland gültige Lieferschwelle von € 100.000,00, so ist die Rechnung mit € 1.000,00 netto plus 19 % deutscher Umsatzsteuer, somit € 1.190,00 brutto, auszustellen. Die deutsche USt. ist dann an den deutschen Fiskus abzuführen.
Es muss geprüft werden, ob die Lieferschwelle im Vorjahr oder im laufenden Jahr bereits überschritten wurde. Ist der Umsatzsteuersatz im Bestimmungsland niedriger als in Österreich, kann es sinnvoll sein, schon von Beginn an auf die Lieferschwelle zu verzichten, um private Kunden in den Genuss der niedrigeren Umsatzsteuer kommen zu lassen. Das hat mittels schriftlicher Meldung an das Finanzamt zu erfolgen – und zwar innerhalb der Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum, in dem erstmals eine Versandhandelslieferung erfolgte (ACHTUNG: Bindung für zwei Kalenderjahre beachten). Für ausländische Unternehmen, die an österreichische Private liefern, gilt das Gleiche.
Um nun inländische Lieferanten nicht zu benachteiligen, wird mit Beginn 2011 die hohe österreichische Lieferschwelle von € 100.000,00 auf € 35.000,00 gesenkt. So können Lieferanten aus Ländern mit geringem Umsatzsteuersatz nur bis zur Schwelle von € 35.000,00 günstiger nach Österreich liefern als die lokalen Anbieter.
Nachstehend finden Sie die aktuellen Lieferschwellen der EU-Mitgliedstaaten:
Mitgliedstaat | Lieferschwelle |
---|---|
Belgien | € 35.000,00 |
Bulgarien | € 35.000,00 BGN 68.453,00 |
Dänemark | DKK 280.000,00 |
Deutschland | € 100.000,00 |
Estland | EEK 550.000,00 |
Finnland | € 35.000,00 |
Frankreich | € 100.000,00 |
Griechenland | € 35.000,00 |
Irland | € 35.000,00 |
Italien | € 35.000,00 |
Lettland | LVL 24.000,00 |
Litauen | LTL 125.000,00 |
Luxemburg | € 100.000,00 |
Malta | € 35.000,00 |
Niederlande | € 100.000,00 |
Österreich ab 1.1.2011 |
€ 100.000,00 € 35.000,00 |
Polen | PLN 139.000,00 |
Portugal | € 35.000,00 |
Rumänien | € 35.000,00 RON 149.023,00 |
Schweden | SEK 320.000,00 |
Slowakei | € 35.000,00 |
Slowenien | € 35.000,00 |
Spanien | € 35.000,00 |
Tschechien | CZK 1,140.000,00 |
Ungarn | € 35.000,00 HUF 9.758.700,00 |
Vereinigtes Königsreich | GBP 70.000,00 |
Zypern | € 35.000,00 |
Stand: 13. September 2010