Kilometergeld-Erhöhung für Metallindustrie

01.08.2008

Sowohl für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie als auch für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlasser wurde in den jeweiligen Kollektivverträgen das Kilometergeld für den Zeitraum 1.7.2008 bis 31. 12.2008 auf folgende Beträge erhöht: 0,42 € bis 15.000km und 0,40 € über 15.000km.

Das niedrigere Kilometergeld gebührt jeweils ab Überschreiten der angegebenen Kilometergrenzen. Wenn das innerbetriebliche Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, kann für die Berechnung des Kilometergeldes das Geschäftsjahr anstelle des Kalenderjahrs zur Abrechnung herangezogen werden.

Darüber hinaus können innerbetrieblich auch andere Jahreszeiträume, zB ab Eintritt des Arbeitnehmers, vereinbart werden.

Quellen

www.kvsystem.at, 4.8.2008

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