Jährliche Arbeitnehmerveranlagung: Pflicht für Unterhaltszahler?
Ein unterhaltspflichtiger Elternteil, der aufgrund saisonaler Arbeitslosigkeit höhere Lohnsteuerbeträge im Weg der Arbeitnehmerveranlagung zurückerhalten kann, ist verpflichtet, die Arbeitnehmerveranlagung jährlich vorzunehmen. Damit hat er nicht mehr die Möglichkeit, die sonst gesetzlich vorgesehene fünfjährige Veranlagungsfrist auszuschöpfen.
Darüber hinaus gilt: Eine Lohnsteuerrückvergütung erhöht die Unterhaltsbemessungsgrundlage im Jahr des tatsächlichen Zuflusses; sie ist auf das gesamte Jahr aufzuteilen.
Quellen
OGH 15.5.2008, 7Ob97/08b
ABGB: §140