Gemeinnützige Bauvereinigungen – Erhöhung der Verwaltungskosten-Pauschalsätze
Zur Deckung der Kosten der ordentlichen Verwaltung dürfen gemeinnützige Bauvereinigungen bestimmte Pauschalsätze verlangen. Ab 1. 4. 2008 werden diese Pauschalsätze auf 189,60 € (Miete) bzw 235,20 € (Eigentum) erhöht.
Die Sätze vermindern oder erhöhen sich jeweils zum 1. April des Jahres entsprechend den durchschnittlichen Änderungen des Verbraucherpreisindex für das vorangegangene Jahr. Die Pauschalsätze betrugen zuletzt 186 € (Miete) und 230,40 € (Eigentum).
Quellen
BGBl II 2008/125, ausgegeben am 10. 4. 2008