Fusion von Kapitalgesellschaften in der EU
Österreichische Kapitalgesellschaften erhalten erstmals einen gesicherten rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen.
Kapitalgesellschaften können nun innerhalb der EU miteinander fusionieren. Besonders interessant ist diese Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat, aber nicht europaweit operieren möchten und nicht auf das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) zurückgreifen können oder wollen.
Mit dem vorliegenden Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG 2007) wird der gesellschaftsrechtliche Teil der EU-RL 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der EU umgesetzt. Die Änderungen treten überwiegend mit 15. 12. 2007 in Kraft.
Quellen
BGBl I 2007/72, ausgegeben am 24. 10. 2007
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlassen wird sowie das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz 1965, das Umwandlungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007)