Österreichische Unternehmen können sich ausländische Vorsteuer vom ausländischen Fiskus rückerstatten lassen. Das gleiche gilt für ausländische Unternehmen in Österreich.
Ein Erstattungsantrag für eine Vorsteuererstattung in einem EU-Land für das Jahr 2009 müsste grundsätzlich spätestens bis 30. September 2010 im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen elektronisch vorliegen.
Da einige EU-Mitgliedstaaten bei der praktischen Durchführung des neuen Verfahrens Probleme hatten, gibt es für das Jahr 2009 nun eine Ausnahmeregelung: Die Frist zur Einreichung der Anträge wurde vom 30.9.2010 bis zum 31.3.2011 verlängert.
Stand: 30. September 2010