Firmenbezeichnung: Kein “Stern” fürs Unternehmen!
Das unaussprechliche Zeichen “*” und andere Bildzeichen sind in Österreich grundsätzlich als Firmenbestandteil nicht erlaubt. Eine Ausnahme von dieser Bestimmmung kann vorliegen, wenn der Firmenname einer ausländischen Kapitalgesellschaft Bestandteil der Firmenbezeichung eines österreichischen Unternehmens werden soll.
Wird eine ausländische Kapitalgesellschaft Gesellschafter einer österreichischen GmbH, darf der Firmenname der KG in den Firmenwortlaut der GmbH aufgenommen werden. Auch “fremdsprachige Worte” könnten dabei verwendet werden. Die Bezeichnung der ausländischen Firma wird auch dann als Bestandteil des österreichischen Firmenwortlauts zugelassen, wenn sie ua unaussprechbare Bildzeichen wie etwa ein “*” enthält.
Als Voraussetzung für diese Genehmigung gilt, dass die ausländische Firma in einem EU-Mitgliedstaat eingetragen ist. Sie darf darüber hinaus nicht gegen die weiteren Firmenbildungsvorschriften des UGB verstoßen: Zu diesen Vorschriften zählt etwa, dass der Firmenname Unterscheidungskraft besitzen muss oder keine Angaben enthalten darf, die über die wesentlichen geschäftlichen Verhältnisse irreführen könnten.
Quellen
OGH 7. 11. 2007, 6 Ob 218/07p
GmbHG: § 5 Abs 1
UGB: §§ 17 ff