Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland
Die BRD hat das mit Österreich bestehende Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. 10. 1954 zum Jahresende 2007 gekündigt. Grund dafür ist das Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ende Juli 2008.
Der Schutz des DBA fällt damit bei Erwerben von Todes wegen weg, bei denen der Erblasser nach dem 31. 12. 2007 verstirbt. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung während des Zeitraums vom 1. 1. 2008 bis 31. 7. 2008 besteht jedoch die beiderseitige Absicht, durch ein gesondertes Abkommen die vorübergehende Weitergeltung des gekündigten DBA bis Ende Juli 2008 sicher zu stellen.
Quellen
BGBl III 2007/117, ausgegeben am 24. 10. 2007
Information des BMF vom 19. 10. 2007