DBA-Tschechien – Änderung der 183-Tage-Klausel
In dem ab 2008 wirksamen DBA-Tschechien sieht die 183-Tage-Klausel nun einen kalenderjahrsunabhängigen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor. Bisher wurde als Beobachtungszeitraum das jeweilige Kalenderjahr herangezogen.
Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen ab 1. 1. 2008 betreffen. Wurden daher von einem österreichischen Arbeitgeber von Juli 2007 bis Dezember 2007 Arbeitnehmer zu Montagetätigkeiten nach Tschechien entsandt und ab März 2008 neuerlich für 5 Monate zur Arbeitsleistung in Tschechien beordert, beginnt der 12-Monatszeitraum ab der Einreise der Monteure im März 2008 (und nicht ab Juli 2007) zu laufen.
Quellen
EAS 2925 vom 25. 1. 2008
www.swionline.at, News vom 28. 1. 2008