DBA-Liechtenstein: Beteiligungsertragsbefreiung für Betriebstätten
Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens mit Liechtenstein wurde Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anwendung der Beteiligungsertragsbefreiung für Betriebstätten erklärt. Die liechtensteinische Steuerverwaltung ist bereit, österreichische Unternehmen, die in Liechtenstein durch Betriebstätten tätig sind und im Betriebstättenvermögen Anteile an liechtensteinischen Kapitalgesellschaften halten, hinsichtlich der Gewinnausschüttung von der liechtensteinischen Coupons-/Ertragsbesteuerung zu befreien.
Im Hinblick auf die vereinbarte Gegenseitigkeit bestehen auch keine Bedenken, liechtensteinischen Unternehmen die Beteiligungsertragsbefreiung hinsichtlich jener Kapitalerträge zu gewähren, die einer im Inland bestehenden Betriebstätte des liechtensteinischen Unternehmens aus Beteiligungen dieses Unternehmens an österreichischen Kapitalgesellschaften zuzurechnen sind. Als Grundlage dafür ist das Betriebstättendiskriminierungsverbot zu sehen.
Quellen
Erlass des BMF vom 16.4.2008, BMF-010221/0150-IV/4/2008