Das sollte auf Ihren Rechnungen nicht fehlen
Das Umsatzsteuergesetz legt fest, welche Merkmale Rechnungen zumindest haben müssen:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Abnehmers/Empfängers. Die UID-Nummer des Abnehmers/Empfängers ist zusätzlich anzugeben, wenn der Rechnungsbetrag inkl. USt € 10.000,00 übersteigt und der leistende Unternehmer Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte im Inland hat
- Menge, handelsübliche Bezeichnung
- Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
- Entgelt für die Lieferung oder Leistung und der anzuwendende Steuersatz bzw. Hinweis auf eine allfällige Steuerbefreiung
- Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt
- Ausstellungsdatum der Rechnung (zusätzlich zum Lieferdatum)
- Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
- UID-Nummer des Rechnungsausstellers
Bei Kleinbetragsrechnungen (bis € 150,00) reichen folgende Angaben:
- Name, Anschrift des leistenden Unternehmers
- Menge, handelsübliche Bezeichnung
- Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
- Bruttoentgelt für die Lieferung oder Leistung
- Steuersatz
- Ausstellungsdatum
Bei Rechnungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Reverse Charge), sind ergänzend noch die UID-Nummer des Leistungsempfängers und ein Hinweis: „Der Leistungsempfänger ist Steuerschuldner“ anzugeben. Reverse Charge Rechnungen haben keinen gesonderten Steuerausweis.
Fehlen Merkmale einer Rechnung, kann der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger verloren gehen.
Stand: 11. März 2009