Wann wird gefördert?
Die Förderung mit laufenden Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds setzt eine signifikante wirtschaftliche Bedrohung durch die Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus voraus. Eine solche ist gegeben, wenn- die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können,
- der Betrieb des Unternehmers im Betrachtungszeitraum zumindest überwiegend von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot betroffen ist oder
- der Umsatz im Vergleich zum jeweiligen Betrachtungszeitraum des Vorjahres um mindestens 50 % eingebrochen ist.
Wer wird gefördert?
Laufende Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds können von- Ein-Personen-Unternehmern,
- Neuen Selbstständigen (z.B. Trainern, Künstlern),
- Freien Dienstnehmern,
- Angehörigen der freien Berufe (z.B. Ärzten),
- Kleinstunternehmern, die Arbeitnehmer im Ausmaß von weniger als zehn Vollzeitäquivalenten beschäftigen und deren Jahresumsatz und Bilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro betragen, und
- Erwerbstätigen Gesellschaftern, die nach dem GSVG oder FSVG pflichtversichert oder in den Versicherungen der entsprechenden Institutionen der freien Berufe versichert sind,
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Die laufende Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds („Phase 2“) werden als nicht rückzahlbarer Barzuschuss gewährt und betragen- 80 % des entgangenen Nettoeinkommens aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb bei Unternehmensgründung oder Betriebsübernahme bis zum 31.12.2019,
- 90 % des entgangenen Nettoeinkommens aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb bei Unternehmensgründung oder Betriebsübernahme bis zum 31.12.2019 und einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen aus der unternehmerischen Tätigkeit von weniger als 966,65 EUR im Vergleichsjahr, sofern keine Nebeneinkünfte (z.B. aus einer unselbstständigen Beschäftigung) erzielt werden,
- pauschal EUR 500,- wenn kein Einkommensteuerbescheid vorliegt und das Unternehmen zwischen 01.01.2018 und 15.03.2020 gegründet oder übernommen wurde,
Comeback-Bonus
Sofern ein Anspruch auf laufende Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds besteht, wird für jeden Betrachtungszeitraum zusätzlich zum Förderbetrag ein „Comeback-Bonus“ in Höhe von EUR 500,- monatlich ausbezahlt.Wie können laufende Unterstützungsleistungen beantragt werden?
Die laufenden Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds werden von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) vergeben. Anträge für den ersten Betrachtungszeitraum (16.03.2020 bis 15.04.2020) können ab dem 20.04.2020 elektronisch über die Internetadresse https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html gestellt werden. Die laufenden Unterstützungsleistungen für die folgenden Betrachtungszeiträume müssen später jeweils gesondert beantragt werden. Die laufenden Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds können bis spätestens 31.01.2021 beantragt werden.Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 02.06.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html.Stand: 03. Juni 2020