Bauarbeiter – Winterfeiertagsregelung 2008
Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung für Bauarbeiter bleibt für die Zuschlagszeiträume 2008/04 bis 2008/11 unverändert. Er beträgt für eine Anwartschaftswoche das 1,2-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
Quellen
BGBl II 2008/120, ausgegeben am 7. 4. 2008