Überweisung an das DLZ
Bei der Überweisung von Haftungsbeträgen an das Dienstleistungszentrum – Auftraggeber Haftung (DLZ-AGH) sind einige wichtige Daten anzugeben.
Verwendungszweck
Die Angaben müssen zeilenweise gemacht werden. Es muss unbedingt eines der drei Kürzel (AGH, AGH-SV, AGH-LSt) angeführt werden. Dadurch wird bekannt gegeben, wofür die Überweisung getätigt wird.
- AGH: Haftungsbeitrag für SV und Finanz
- AGH-SV: Haftungsbeitrag nur für SV
- AGH-LSt: Haftungsbeitrag nur für Finanz
Weitere Angaben:
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer
- AG: Dienstgebernummer – (Name)
- AN: Dienstgebernummer – UID-Nummer. Die UID-Nummer muss angegeben werden.
Falls sie nicht bekannt ist, kann jedoch stattdessen die Finanzamtsnummer samt Steuernummer des beauftragten Unternehmens angegeben werden.
Onlineüberweisung
Kundendatenfeld: Hier muss immer mit 150 begonnen werden und danach folgt die 9-stellige Dienstgebernummer des Auftragnehmers. Das ermöglicht die elektronische Zuordnung der Zahlung als AGH-Zahlung.
Sammelüberweisung
Das DLZ kann keine Sammelüberweisungen entgegennehmen. Daher muss für jeden Auftragnehmer eine gesonderte Überweisung getätigt werden.
Stand: 13. Oktober 2011