Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2017: 1,024.
| ASVG | |
| Geringfügigkeitsgrenze täglich monatlich Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
(entfällt mit 1.1.2017) € 425,70 € 638,55 |
| Höchstbeitragsgrundlage täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen |
€ 166,00 € 4.980,00 € 9.960,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung |
€ 5.810,00 |
Stand: 27. Oktober 2016