ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 475,86 € 713,79 |
Höchstbeitragsgrundlage täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen | € 185,00 € 5.550,00 € 11.100,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.475,00 |
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020. |
Stand: 07. Oktober 2020