Änderung des DBA-Israel
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Israel wird auf israelischen Wunsch durch Notenwechsel geändert. Die Änderung betrifft das Besteuerungsrecht an Einkünften aus einer Tätigkeit eines Künstlers oder Sportlers im anderen Vertragsstaat. Wird diese Tätigkeit überwiegend öffentlich oder von einer nicht gewinnorientierten Einrichtung gefördert, erhält der Ansässigkeitsstaat des Künstlers oder Sportlers das Recht auf Besteuerung dieser Einnahmen. Die Abkommensänderung ist ab 1. 1. 2007 anzuwenden.
Quellen
BGBl III 2008/31, ausgegeben am 29. 2. 2008