ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)

01.11.2020

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

ASVG-Werte (voraussichtlich)
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich

Grenzwert für pauschalierte
Dienstgeberabgabe
€ 475,86


€ 713,79
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen

€ 185,00
€ 5.550,00
€ 11.100,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer
ohne Sonderzahlung
 
€ 6.475,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.

Stand: 07. Oktober 2020

Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
Carola-Blome-Str. 7
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43-662-420002-0
Fax.: +43-662-420002-3
Mail:

Mo bis Do: 8:00 bis 17:00
Fr: 8:00 bis 12:00
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.