Unterstützung bei Unternehmensgründungen

02.03.2013

Durch das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) werden Gründer von bestimmten Gebühren befreit. Das soll den Weg in die Selbständigkeit erleichtern. Neben dem NeuFöG bietet auch die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) seit Jahresanfang zwei neue Förderungen an.

Wann erhalte ich eine Befreiung durch das NeuFöG?

Grundsätzlich werden durch das NeuFöG

  • Neugründungen und
  • Betriebsübertragungen

begünstigt.

Welche Befreiungen sind möglich?

Vorgesehen sind unter bestimmten Voraussetzungen z.B. Befreiungen für Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren, Gesellschaftsteuer, Börsenumsatzsteuer, Kfz-Ummeldungen.

Neugründer haben auch die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Jahre ab Einstellung des ersten Mitarbeiters eine Begünstigung der lohnabhängigen Abgaben in Anspruch zu nehmen.

Neue Förderung durch die AWS

Die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) bietet für Jungunternehmer seit Jahresanfang zwei neue Förderungen an: Business Angel Fonds und Gründerfonds.

Business Angel Fonds:

Die sogenannten Business Angels beteiligen sich finanziell an Unternehmensgründungen und unterstützen die Gründer auch mit ihrer Erfahrung und ihren Kontakten. Mit dem Business Angel Fonds verdoppelt die AWS das von den Beteiligten (Business Angels) eingebrachte Kapital. Die AWS schließt mit Business Angels Co-Finanzierungsvereinbarungen bis zu € 2,5 Mio ab.

Gründerfonds:

Hierbei stellt die AWS jungen Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Kapital zur Verfügung, wenn die erforderlichen Mittel für die Gründungs- oder Wachstumsphase nicht über andere Wege (z.B. Bankkredit) aufgebracht werden können. Die Beteiligung kann die Form einer stillen oder offenen Beteiligung haben und liegt zwischen € 100.000,00 und € 1 Mio.

Die weiteren Voraussetzungen für beide Fonds finden Sie hier: www.awsg.at

Wir beraten Sie gerne

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wir informieren Sie gerne ausführlich über dieses Thema.

Stand: 25. Februar 2013

Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
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