Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden. Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Altersgruppe | Euro |
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0 – 3 Jahre | 186,00 |
3 – 6 Jahre | 238,00 |
6 – 10 Jahre | 306,00 |
10 – 15 Jahre | 351,00 |
15 – 19 Jahre | 412,00 |
19 – 28 Jahre | 517,00 |
Stand: 12. September 2011