Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2012

01.10.2011

Eine tabellarische Auflistung der Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen.
 

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden. Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Altersgruppe Euro
0 – 3 Jahre 186,00
3 – 6 Jahre 238,00
6 – 10 Jahre 306,00
10 – 15 Jahre 351,00
15 – 19 Jahre 412,00
19 – 28 Jahre 517,00

Stand: 12. September 2011

Steuerberatungskanzlei
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