Für Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume ab dem Monat Juli 2010 ist ein neues UVA-Formular zu verwenden. Die Änderung ist allerdings geringfügig und betrifft nur Umsätze ab dem 1.7.2010 im Zusammenhang mit der Übertragung von Treibhausemmissionszertifikaten. Bei diesen Umsätzen kommt es zu einem Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) auf den Leistungsempfänger.
Stand: 12. Juli 2010