Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge

01.07.2009

Wie berichtet haften Bauunternehmer, die Subunternehmer beschäftigen in Zukunft für Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer. Das Gesetz wird voraussichtlich nicht vor 1.9.2009 in Kraft treten. Die Eintragung in die HFU-Gesamtliste für Auftragnehmer zwecks Entfall der Haftung für den Auftraggeber ist bereits jetzt schon möglich.

Die Auftraggeberhaftung für das beauftragende Unternehmen entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in einer so genannten Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) geführt wird. Bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) ist ein Dienstleistungszentrum (DLZ-AGH) eingerichtet, dem unter anderem die Führung der HFU-Gesamtliste obliegt.

Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  1. Erbringung von Bauleistungen seit drei Jahren
  2. keine Beitragsrückstände in den vergangenen zwei Monaten
  3. Vorliegen aller Beitragsnachweise
  4. keine schwerwiegenden verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Verstöße

Die Erst-Aufnahme in die HFU-Gesamtliste muss schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie im Internet unter: http://www.wgkk.at/. Der Erst-Aufnahmeantrag kann direkt an das DLZ-AGH oder an Ihren Krankenversicherungsträger gerichtet werden.

Stand: 16. Juni 2009

Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
Carola-Blome-Str. 7
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43-662-420002-0
Fax.: +43-662-420002-3
Mail:

Mo bis Do: 8:00 bis 17:00
Fr: 8:00 bis 12:00
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.