Kirchenbeitrag ab 2009 bis € 200 absetzbar
Durch die Regierungsvorlage wurde die Steuerreform noch ergänzt:
Der Maximalbetrag der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags wird von € 100 auf € 200 angehoben und die Begünstigung für Stock-Options wird ab 1.4.2009 entfallen.
Stand: 16. Februar 2009