Pensionen: Erhöhung des Abfindungsgrenzbetrags ab 2009
Ab 1.1.2009 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen 10.500 € (bisher: 10.200 €).
Der Abfindungsgrenzbetrag ist auch für die Anwendung des begünstigten Hälftesteuersatzes auf Pensionsabfindungen maßgeblich. Pensionsabfindungen sind ab 2009 somit nur dann mit dem halben Steuersatz zu versteuern, wenn ihr Barwert den Betrag von 10.500 € nicht übersteigt.
Quellen
Homepage der Finanzmarktaufsicht 6.10.2008
EStG: § 67 Abs 8 lit e
PKG: § 1 Abs 2a