FinanzOnline für 14- bis 18-Jährige
Das “Finanzamt im Internet” – ein Service des BMF – bietet nun auch Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren Zugang zu FinanzOnline. Bisher war die Teilnahme für Personen unter 18 Jahren nur mit Angabe eines gesetzliches Vertreters möglich.
Für FinanzOnline-Teilnehmer unter 18 Jahren werden vorwiegend folgende zwei Hauptanwendungsfälle der Arbeitnehmerveranlagung vorliegen:
- lohnsteuerpflichtige Einkünfte wurden im Kalenderjahr nicht ganzjährig bezogen (zB bei Ferialpraktikanten);
- Bezug von geringen Einkommen (zB Lehrlinge).
Wird das 18. Lebensjahr erreicht, erfolgt automatisch die Erweiterung auf alle Funktionen, die Personen über 18 Jahren zur Verfügung stehen.
Bei Begründung einer Unternehmerschaft bzw bei Zuordnung eines Parteienvertretercodes durch eine Standesvertretung (zB Wirtschaftstreuhänderkammer) kann die Teilnahme an FinanzOnline nur durch einen gesetzlichen Vertreter durchgeführt werden.
Quellen
Information des BMF vom 19.12.2007
www.bmf.gv.at/EGovernment/FINANZOnline/InformationenfrBrger/_start.htm