Abgabensicherungsgesetz 2007: Änderungen bei den Lohnabgaben
In dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu einem Abgabensicherungsgesetz 2007 sind einige wichtige Änderungen vorgesehen, die ua den so genannten 13. Lohnabrechnungslauf betreffen. Die Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten!
In der Praxis kommt es häufig vor, dass in einem so genannten 13. Lohnabrechnungslauf im Folgejahr Aufrollungen und Nachträge für das Vorjahr abgerechnet werden. Dabei handelt es sich meist um die Zahlung von Überstunden für das Vorjahr und anderer laufender oder sonstiger Bezüge, die sozialversicherungsrechtlich dem Vorjahr zuzurechnen sind. Durch die nunmehrige Gesetzesänderung sollen diese bis 15. Februar des Folgejahres durch den Arbeitgeber vorgenommenen Nachverrechnungen auch steuerlich dem Vorjahr zugerechnet werden.
Durch die Neuregelung hat der Arbeitgeber für Bezüge, die das Vorjahr betreffen und die nach dem 15. 1. bis zum 15. 2. ausgezahlt werden, die Lohnsteuer bis zum 15. 2. abzuführen. Die Lohnsteuer für diese Bezüge soll als Lohnsteuer des Vorjahres ausgewiesen werden. Weiters sind diese Bezüge in das Lohnkonto und in den Lohnzettel des Vorjahres aufzunehmen.
Steuerbefreiungen
Die Anwendung der steuerlichen Begünstigung für Nachzahlungen ist in solchen Fälle nicht möglich, weil sie auch bei einer Zurechnung dieser Bezüge zu dem Kalenderjahr der Zahlung infolge der willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes nicht zum Tragen kommt. Durch die Neuregelung sind allerdings jene Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen zu berücksichtigen, die bei einer Auszahlung der Bezüge im laufenden Kalenderjahr anzuwenden sind. Weiters wird die Verpflichtung zur Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels bei steuerlich relevanten Änderungen gesetzlich verankert.
Quellen
RV 25. 10. 2007, 270 BlgNR 23. GP
Bundesgesetz, mit dem das EStG, das KStG, das UmgrStG, das UStG, die BAO, das FinStrG, die AbgEO, das FLAG und das KommStG geändert werden sollen – Abgabensicherungsgesetz 2007 – AbgSiG 2007